Potentatengelder

Nigeria / Abacha

Zwischen 1993 und 1997 haben der nigerianische Ex-Diktator Sani Abacha und seine Entourage vermutlich über 2 Mrd. US-Dollar aus dem Land schaffen lassen und auf westlichen Bankkonten platziert. Nach dessen Sturz und Tod liess das Schweizer Bundesamt für Justiz 1999 aufgrund eines nigerianischen Rechtshilfebegehrens Gelder auf Genfer Konten sperren, insgesamt 640 Mio. US-Dollar. Bereits 2000 und 2002 wandte sich eine NGO-Koalition, unter anderm mit der Aktion Finanzplatz Schweiz und der Erklärung von Bern, an die Bundesbehörden mit der Forderung, sich für eine demokratische Rückführung der Gelder einzusetzen. Ende 2003 wurden 85 Mio. US-Dollar (110 Mio. Franken) freigegeben, weil sie nicht im Zusammenhang mit dem von Nigeria angestrebten Rückgabeverfahren stünden. Im Januar 2004 wandte sich deshalb die Nigeria-Koalition von Schweizer NGO’s, bestehend aus AFP, Erklärung von Bern, Institut für Ökologie und Aktionsethnologie Schweiz (infoe CH), Gesellschaft für bedrohte Völker, Greenpeace Schweiz und Transparency International Schweiz mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Justiz und forderte, die weiterhin gesperrten Gelder zugunsten sozialer Projekte und für die Entschädigung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen einzusetzen. Im April 2004 wurden 50 Mio. US-Dollar (70 Mio. Franken) aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und der nigerianischen Regierung an Nigeria zurückerstattet. Weiterhin blockiert blieben 458 Mio. US-Dollar (640 Mio. Franken). Seit Juni 2004 stand die Nigeria-Koalition, die eng mit NGO’s aus Nigeria zusammenarbeitet, in Verhandlungen mit den Behörden, um die Verwendung der Gelder im Interesse der nigerianischen Bevölkerung zu garantieren. Die Rückführung wurde im Februar 2005 vom Bundesgericht für rechtskräftig erklärt. Allerdings hatte die nigerianische Regierung die Gelder bereits für bestimmte Projekte vorgesehen oder sogar schon ausgegeben. NGO-Koalition und Schweizer Bundesbehörden erreichten immerhin, dass Nigeria im September 2005 einem Monitoring zustimmte, das unter Aufsicht der Weltbank durchgeführt wird. Die Zivilgesellschaft machte dazu Vorschläge und wurde mit Experten einbezogen; die erste Phase des Monitoring im Mai 2006 offenbart schwerwiegende Mängel bei dem von der nigerianischen Regierung verantworteten Einsatz der Gelder.

  • Monitoring der Abacha-Gelder: Schattenbericht der 10 NGO-Teilnehmer
  • Abacha-Gelder in der Schweiz: Chronologie der Ereignisse
  • Abacha-Gelder – ein Erfolg? Max Mader von der Abacha-Koalition erläutert im Gespräch mit Stefan Howald, was bei der Restitution erreicht worden ist. Fpi 3/05
  • Abacha-Gelder: letzte Phase? Die Rückführung der Gelder darf nicht an ein nigerianisches Entgegenkommen bei der Rücknahme von Asylbewerbern in der Schweiz gekoppelt werden, meint Stefan Howald. fpi 2/2005
  • Interpellation von Nationalrat Remo Gysin vom März 2005 zur Rückführung der Abacha-Gelder.
  • Gefordert ist demokratische Transparenz. Ein Beitrag von Andreas Missbach und Stefan Howald im Tages-Anzeiger, Februar 2005
  • Rückgabe der Abacha-Gelder: Erfolgsstory oder Pleite? Lis Füglister skizziert die Schwierigkeiten, eine befriedigende Lösung für den Fall zu finden. fpi 1/2005
  • Nigerianisches Netzwerk zu den Abacha-Geldern. Lis Füglister berichtet über die Anstrengungen, eine Koalition von NGO’s aus der Schweiz und Nigeria aufzubauen. fpi 4/2004
  • Wer profitiert von den Abacha-Geldern? Lis Füglister kommentiert den neusten Stand der Bemühungen, die Gelder für soziale Projekte und Entschädigungen von Opfern einzusetzen. fpi 3/2004
  • Abacha-Gelder: Demokratische Rückführung gefordert. Lis Füglister formuliert die Anforderungen an eine demokratisch und sozial verantwortliche Verwendung der Abacha-Gelder. fpi 1/2004
  • Abacha-Gelder in der Schweiz. Chronologie der Ereignisse. Zusammengestellt von Lis Füglister. Basel, Februar 2004 (18 Seiten A4, Fr. 5.-).
  • Der Spatz in der Hand ist entflogen. Ein fragwürdiger Handel in Sachen Abacha-Gelder ist geplatzt. Von Gyan Sharan. fpi 4/2002
  • Aussergerichtliche Vereinbarung im Fall Abacha. Gyan Sharan kritisiert einen Deal zwischen der nigerianischen Regierung und Abacha-Erben als menschenrechtlich äusserst fragwürdig. fpi 2/2002
  • Die Schuld der Gläubiger Nigerias. Von David Ugolor. In: Odious debts (Apartheid-Connections 2), Zürich 2000.

Angola

Im Jahr 2000 begann die Genfer Staatsanwaltschaft eine Ermittlung gegen den französischen Financier Pierre Falcone, und zwar im Zusammenhang mit einem Umschuldungsdeal, den die angolanische und die russische Regierung ab 1996 getätigt hatten. Dabei entstand der begründete Verdacht, dass massive Vermögen auf Privatkonten von Falcone und seines Geschäftspartners Arkadi Gaydamak wie auch auf Konten hoher angolanischer Funktionäre, eingeschlossen Präsident José Dos Santos, gelandet waren. Laut einem Bericht der englischen NGO Global Witness sind nicht weniger als 600 Millionen US-Dollar verschwunden. Die Korruption in Angola gilt als notorisch: Zwischen 1997 und 2002 sind laut einer Studie von Human Rights Watch rund 4,2 Mrd. US-Dollar der angolanischen Erdöleinnahmen nicht verbucht worden, sondern vermutlich in den Taschen von Zwischenhändlern und Regierungsfunktionären gelandet.
In der Schweiz wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen 740 Mio. Franken blockiert. Gegen Falcone wurde und wird auch in Frankreich wegen Waffendeals zuhanden der angolanischen Regierung ermittelt, wobei Genf Rechtshilfe gewährte. Da sich aber die russische Regierung nicht zu einer Klage bereitfand, wurde im November 2003 der Grossteil der blockierten Gelder freigegeben. Ende 2004 wurde die Schweizer Untersuchung durch den Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli eingestellt, und zwar mit der Begründung, die Beweislage sei für eine Weiterführung nicht ausreichend. Aktion Finanzplatz Schweiz, Déclaration de Berne und Global Witness protestierten dagegen, weil damit eine klare Korruption ungestraft bleibe.
Weiterhin blockiert bleiben 21 Mio. US-Dollar auf Genfer Konten. Nachdem in den letzten Jahren informelle Gespräche zwischen angolanischen und schweizerischen Regierungsstellen bezüglich der Untersuchung und der blockierten Gelder zu diplomatischen Verstimmungen geführt hatten, unterzeichneten die beiden Regierungen am 1. November 2005 ein Abkommen zur Rückführung der 21 Mio. Derzeit verhandelt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) mit Angola über die Rückführungsmodalitäten.
Aktion Finanzplatz Schweiz, Déclaration de Berne und Global Witness setzen sich angesichts der notorisch korrupten angolanischen Regierung dafür ein, dass die lokalen NGOs in den Restitutionsprozess einbezogen werden und eine aktive Rolle spielen. Zudem fordern sie, dass der Korruptionsfall nochmals untersucht wird.

  • Jean-Claude Huot de la Déclaration de Berne à Lausanne commente le classement de l’affaire de la dette angolaise envers la Russie.
  • Rückführung als Feigenblatt ? Von Stefan Howald, fpi 4/2005
  • Pressemitteilung zur Rückführung blockierter Gelder aus der Schweiz nach Angola vom 3. November 2005
  • Ein Rückschritt der Schweiz im Kampf gegen Korruption. Stefan Howald zum Fall Falcone. fpi 1/2005
  • Press release concerning Angola, February 2005.
  • Pressemitteilung zum Fall Angola, Februar 2005.
  • Selbstregulierung: Mehr als nur Imagepflege? Stefan Howald skizziert die Bemühungen, die Korruption im Erdölsektor zu bekämpfen, auch am Beispiel Angola. fpi 4/2004

Kasachstan

120 Mio. US-Dollar aus Ölgeschäften mit Kasachstan sind gegenwärtig aufgrund eines US-Rechtshilfebegehrens auf Genfer Bankkonten blockiert. Die Ermittlungen begannen im Jahr 2000 und richten sich gegen einen US-Staatsbürger, der bei der Vergabe von Förderlizenzen an Ölmultis Bestechungsgelder eingesackt beziehungsweise weiterverteilt haben soll, darunter auch an den jetzigen Staatspräsidenten von Kasachstan, Nursultan Nasarbajew. Bei ersten Anhörungen vor einem US-Gericht hat sich der Angeklagte damit verteidigt, er habe mit Wissen von US-Beamten gehandelt. Das Verfahren ist mittlerweile auf Oktober 2006 verschoben worden.
Eine Initiative von kasachischen Bürgern, darunter Parlamentsvertreter der Opposition, versucht, die Freigabe der in Genf blockierten Gelder zu erreichen. Das Geld sei von den Multis als integraler Bestandteil der Kaufsumme bezahlt worden und gehöre damit dem kasachischen Volk. Die Rückgabe könnte via einen Fonds geschehen, der zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung einer demokratischen Öffentlichkeit eingesetzt werden sollte. Die AFP unterstützt diese Initiative und hat zusammen mit Transparency International Schweiz Vorstösse bei den Bundesbehörden und den Genfer Strafbehörden unternommen.

  • Kasachgate: Chronologie der Ereignisse
  • Interpellation von Nationalrat Remo Gysin vom 15.12.2005 und Antwort des Bundesrates
  • Teile und behalte? Stefan Howald erwägt die Chancen, dass die Schweiz zu einer Rückführung kasachischer Gelder Hand bietet. Fpi 4/05
  • Hintergrundartikel in der WochenZeitung vom 29. September 2005
  • Antwort von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vom 23. September 2005
  • Brief der Kasachstan-Koalition an Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vom August 2005
  • Kazakh Coalition. Founding Statement
  • Anfrage von Nationalrat Remo Gysin zu den blockierten Geldern aus Kasachstan vom Juni 2004
  • Sprudelnde Ölquellen. Stefan Howald über Kasachgate. 2004
  • Von Kasach- nach Helvetistan. Ein Bericht in der Basler Zeitung von Stefan Howald.
  • Millions from Kazakhstan on Swiss bank accounts. By Stefan Howald

Peru / Montesinos

Der ehemalige Geheimdienstchef und Präsidentenberater Perus, Vladimiro Montesinos, war ab 1990 in zahlreiche illegale Aktivitäten wie Waffenhandel, Korruption und Geldwäscherei verwickelt. Nachdem die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien und die AFP im Herbst 2000 auf den Fall und eine mögliche Schweizer Spur aufmerksam gemacht hatten, wurden im November 2000 auf Zürcher Banken erste Gelder im Umfang von 48 Mio. US-Dollar blockiert. Insgesamt waren Mitte 2001 auf Konten von Montesinos und anderer über 110 Mio. US-Dollar aufgespürt. Im September 2001 reiste eine Delegation von Schweizer NGO’s nach Peru und erkundete mit peruanischen NGO’s sowie Regierungsvertretern die Möglichkeiten für eine soziale und ethische Verwendung der Gelder. Im September 2002 wurden 77,5 Mio. US-Dollar nach Peru zurückgeführt und zwar in einen von der Regierung geschaffenen Fonds (FEDADOI); im August 2004 wurden weitere 3,2 Mio. US-Dollar zurückgegeben. Der Fonds verwaltet die Gelder transparent, doch ist einiges Geld für eher dubiose Zwecke wie die Beschaffung neuer Polizeiuniformen verwendet worden. 30 Mio. US-Dollar sind wegen ausstehender peruanischer Gerichtsurteile weiterhin in Zürich blockiert.

  • Teilerfolg in Sachen Montesinos-Gelder. Peter Stirnimann begrüsst, dass die gesperrten Gelder nach Peru überwiesen worden sind, sieht aber noch nicht garantiert, dass die Opfer entschädigt werden. fpi 3/2002
  • Montesinos-Gelder gehören Peru und werden dringend benötigt. Bericht der schweizerischen Delegation von ihrem Peru-Aufenthalt 5.-13. September 2001. Zürich 2002 (20 Seiten A4, zu bestellen als Fotokopie für Fr. 7.-)
  • Der Fall Montesinos. Internationale Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen. Von Peter Stirnimann. In: Entschädigung ist ein Menschenrecht (Apartheid-Connections 3), Zürich 2001.
  • Interpellation von Nationalrat Remo Gysin vom März 2001 zu den Montesinos-Geldern
  • «bad governance» – Verfallsdatum abgelaufen. Von Peter Stirnimann. fpi 1/2001

Kongo / Mobutu

Joseph-Désiré Mobutu schuf kurz nach der Machtübernahme 1965 in dem von ihm in Zaire umbenannten Kongo eine der brutalsten und korruptesten Diktaturen. Die Beziehungen zur Schweiz blieben freundlich; 1970 erwarb er eine Villa in der Nähe von Lausanne, wurde auch gelegentlich mit Ehren empfangen. In einem durch eine Indiskretion bekannt gewordenen Bericht der Weltbank wurde schon 1979 die systematische Korruption seiner Herrschaft angeprangert; unabhängige Zeugen sprachen von Milliardenvermögen, das ins Ausland verschoben würde, darunter auch in die Schweiz.
1993 erfolgte eine erste Interpellation im Nationalrat, wie sich der Bundesrat zu einer allfälligen Sperrung der Vermögenswerte Mobutus stelle. Obwohl dessen Kleptokratie längst ausser Zweifel stand, wiegelte die Schweizer Regierung ab, da Mobutu nominell immer noch Staatsoberhaupt von Zaire/Kongo sei und man mit dem Land normale Beziehungen unterhalte. Im Herbst 1996 residierte Mobutu mit umfangreicher Entourage in Genf und Lausanne. Im März 1997 forderte der auf Kinshasa marschierende Rebellenführer Laurent-Désiré Kabila die Schweiz auf, die Konten Mobutus sofort zu sperren. Anfragen und Motionen der Nationalräte Remo Gysin und Christian Grobet griffen die Forderung auf. Dennoch entschied der Bundesrat im April, vorläufig keine Konten zu blockieren. Erst nachdem Mobutu ein paar Wochen später endgültig gestürzt und abgesetzt worden war, wurde Ende Mai 1997 die Einfrierung all seiner Vermögenswerte beschlossen. Im Juni gab die Eidgenössische Bankenkommission bekannt, alles in allem seien 4’786’570 Franken auf entsprechenden Konten gemeldet worden; im August tauchte eine weitere Million auf. Dazu kam die Villa in Savigny, die im Oktober 2001 für 3,1 Mio. Franken verkauft wurde. Von den einst geschätzten 4 Mrd. Vermögen liessen sich damit noch knapp 9 Mio. in der Schweiz aufspüren. Dabei hatten sich zum Ende der Herrschaft Mobutus die Indizien gehäuft, dass riesige Vermögenswerte aus der Schweiz abgezogen wurden. Im Dezember 2003 entschied der Bundesrat, trotz mangelnder juristischer Fortschritte des Einzugsverfahrens die Gelder für weitere drei Jahre zu blockieren.

  • Mobutismus – Kalter Krieg und Plünder-Kumpanei. Schweizer Beziehungen von 1965-1997. Hg. Aktion Finanzplatz Schweiz / Kooperation Ev. Kirchen und Missionen, Basel 1998 (148 Seiten A4, Fr. 25.-).
  • Anfrage von Nationalrat Remo Gysin vom März 1997 zum Mobutu-Vermögen in der Schweiz.

Philippinen / Marcos

Nach dem Sturz des philippinischen Diktators Ferdinand Marcos wurden im März 1986 627 Mio. US-Dollar auf Schweizer Konten eingefroren. Angesichts wegweisender Entscheide von US-Gerichten, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen in Aussicht stellten, versuchten die Schweizer Banken 1996 eine Mediation mit den betroffenen Parteien, die aber scheiterte. Ende 1997 entschied das Bundesgericht, die gesperrten Gelder könnten nach den Philippinen zurückgeführt werden, obwohl von dort noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag. Die Rückführung wurde an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens müsse der Auszahlung im Land selbst ein Gerichtsurteil vorangehen, und zweitens müsse die Schweiz über die Verwendung der Gelder, insbesondere die Entschädigung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen, informiert werden. Aufgrund dieses Urteils wurden Anfang 1998 die 627 Mio. US-Dollar auf ein Sperrkonto der philippinischen Nationalbank zurücktransferiert. Im Juli 2003 entschied das oberste Gericht der Philippinen nach vielen verzögernden Beschwerden der Marcos-Familie, dass die Gelder auf dem Sperrkonto der philippinischen Regierung gehörten. Diese hat sich verpflichtet, auch Opfern von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen zukommen zu lassen.

  • Anfrage von Nationalrat Remo Gysin vom März 2004 zur Verwendung der Marcos-Gelder.
  • Fall Marcos: Die Opfer haben ein Recht auf Entschädigung. Lis Füglister begründet, warum sich Schweizer NGO’s weiter um den Fall kümmern sollten. fpi 3/2003
  • Der Fall Marcos. Wegweisende Urteile und zahlreiche Komplikationen. Von Gertrud Ochsner. In: Entschädigung ist ein Menschenrecht (Apartheid-Connections 3), Zürich 2001.
  • Die Marcos-Schuld wächst weiter. Von Naty Bernardino. In: Odious debts (Apartheid-Connections 2), Zürich 2000.

Südafrika

Siehe dazu die Seite Südafrika /Apartheid-Reparations-Klagen

Ferner liefen und laufen

  • Benazir Bhutto
    Nach der Absetzung von Benazir Bhutto als pakistanischer Ministerpräsidentin 1996 traf im Oktober 1997 ein Rechtshilfegesuch in der Schweiz ein, worauf 20 Mio. Franken auf sieben Genfer Banken gesperrt wurden. In Genf wird zudem gegen sie wegen Bestechung ermittelt.
  • Michail Chodorkowski
    Im März 2004 wurden auf russisches Ersuchen hin von der Bundesanwaltschaft 20 Konten auf 5 Schweizer Banken mit Geldern «in der geschätzten Höhe von mehreren Milliarden Franken», laut Moskau von insgesamt 5 Mrd. US-Dollar (6,2 Mrd. Franken) gesperrt. Sie gehörten zum Imperium von Michail Chodorkoswki, bis vor kurzem reichster Russe, seit Oktober 2003 in Haft wegen angeblicher Steuerhinterziehungen. Im Juni 2004 gab das Bundesgericht allerdings mehreren Beschwerden gegen die Blockierungen statt, da die russischen Rechtshilfebegehren ungenügend seien und mit der flächendeckenden Beschlagnahmung das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt worden sei. Insgesamt wurden 3,3 Mrd. US-Dollar freigegeben, gesperrt bleiben 100 Mio. US-Dollar; die Diskrepanz zu den ursprünglich verkündeten 5 Mrd. US-Dollar ergibt sich durch den Kurszerfall der betroffenen Unternehmen und ihrer Guthaben.
  • Jean-Claude Duvalier
    Nach dem Sturz des Diktators von Haiti im Jahre 1986 wurden Duvalier-Konten in Zürich, Lausanne und Genf gesperrt. Oppositionellenkreise nannten eine Deliktsumme von 450 Mio. US-Dollar; doch wurden in der Schweiz nur 7,6 Mio. Franken blockiert. Angesichts des kaum funktionierenden Rechtssystems in Haiti hat der Bundesrat im Juni 2002 beschlossen, die Gelder für weitere drei Jahre zu blockieren.
  • Carlos Menem
    Nach der Abwahl von Carlos Menem, Präsident Argentiniens von 1989 bis 1999, berichteten argentinische Medien, er besitze bis zu 10 Mio. US-Dollar auf Schweizer Konten. 2003 gestand er erstmals die Existenz eines Kontos in Genf mit 750’000 US-Dollar ein. Nach weiteren Konten im Zusammenhang mit illegalen Waffengeschäften wird gefahndet.
  • Raul Salinas
    Der Bruder des mexikanischen Ex-Präsidenten Carlos Salinas wurde 1995 beschuldigt, 500 Mio. US-Dollar aus Drogengeschäften erworben zu haben. Ende 1995 wurden auf US-amerikanisches Ersuchen 48 Konten auf verschiedenen Schweizer Banken mit insgesamt 130 Mio. US-Dollar blockiert. Ein Bericht der Bundesanwaltschaft unter Carla del Ponte vom Oktober 1998 implizierte praktisch die gesamte frühere Regierung Mexikos als Schaltstation im Drogenhandel zwischen Kolumbien und den USA, wobei vor allem auf die Aussagen verurteilter Drogenhändler abgestellt wurde. Im Mai 2002 gab ein Genfer Untersuchungsrichter das Dossier freilich an Mexiko zurück, weil die Herkunft der untersuchten Gelder zwar dubios scheine, aber die Beweise für Drogengeschäfte ungenügend seien. 2004 wurden deshalb die meisten blockierten Gelder an Mexiko zurückgegeben. Die dortige Untersuchung wegen Unterschlagung stösst ebenfalls auf Schwierigkeiten, so dass es möglich erscheint, dass Salinas, der 1995 wegen des Mordes an einem Schwager zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, das Geld wieder ausgehändigt bekommt. In einem Interview mit der Financial Times hat Salinas behauptet, das Geld sei ihm von Freunden der Familie übergeben worden, die massiv von der Wirtschaftspolitik von Präsident Carlos Salinas profitierten – die 130 Millionen seien also nicht die Frucht von Drogengeschäften, sondern eines «kruden kumpelhaften Kapitalismus», wie die Financial Times zusammenfasst (FT 4.6.2005).
  • General Hadji Mohamed Suharto
    Nach dem Sturz des indonesischen Präsidenten, General Suharto, im Mai 1998 wurde das Vermögen der Suharto-Familie auf 15 Mrd. US-Dollar geschätzt. Obwohl immer wieder Gerüchte über milliardenschwere Transfers via Schweizer Banken zirkulierten, wurden angesichts fehlender Rechtshilfebegehren aus Indonesien keine Untersuchungen eingeleitet.
    Der Fall Suharto. Neuer Kampf für Entschädigung und Rehabilitierung. Von Brigitte Anderegg und Andreas Missbach. In: Entschädigung ist ein Menschenrecht (Apartheid-Connections 3), Zürich 2001.
  • Charles Taylor
    Liberia – Schweiz: Von Drehscheibe zu Drehscheibe. Mascha Madörin dokumentiert, dass die auf Schweizer Banken gelagerten Gelder des liberianischen Ex-Diktators Charles Taylor keine Überraschung darstellen, da der Finanzplatz Schweiz seit langem Beziehungen zum grössten Offshore-Zentrum Afrikas unterhält. fpi 3/2003
  • Moussa Traoré
    Der Ex-Staatschef von Mali wurde 1991 von der Nachfolgeregierung beschuldigt, ein Milliardenvermögen nach Zürich und die Romandie transferiert zu haben. 1997 wurden 3,9 Millionen Franken an Mali zurückgegeben.
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