Dieser Beitrag erschien in den Finanzplatz Informationen 4/2005
Nach Einführung der Unternehmenssteuerreform I ist die Schweiz im europäischen Vergleich der attraktivste Standort für Holdings. Dies ist der Antwort von Bundesrat Hans-Rudolf Merz auf einen Brief der Aktion Finanzplatz Schweiz zu entnehmen.
André Rothenbühler
Die Aktion Finanzplatz Schweiz wollte von Bundesrat Merz wissen, ob die 1998 in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform I den erhofften wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat. Die damals geschätzten Steuerausfälle durch die Reform beliefen sich beim Bund auf 230 Mio. Fr. jährlich, bei den Kantonen auf 90 Mio. Fr.
In seiner Antwort stützt sich Merz auf eine Studie der Thalwiler Firma Arthur D. Little mit dem Titel «Benchmarking of Global and Regional Headquarters in Switzerland» vom März 2002. Danach hat die Zahl der Hauptsitze, welche in die Schweiz verlegt wurden, nach Einführung der Unternehmenssteuerreform I signifikant zugenommen. Diese Aussage basiert auf einem Sample von über 130 Unternehmen weltweit, die ihren Hauptsitz zwischen 1990 und 2001 in die Schweiz verlegt haben: Zwischen 1990 und 1992 sowie zwischen 1993 und 1995 haben je 9 % der über 130 Firmen ihren Hauptsitz in die Schweiz verlegt. Zwischen 1996 und 1998 waren es dann 23 % und zwischen 1999 und 2001 gar 59 %.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern erweist sich die Schweiz als der attraktivste Standort für Holdings. Das gilt sowohl für die globalen Hauptsitze europäischer Unternehmen als auch für die regionalen Sitze (Europa, Mittlerer Osten, Afrika und Asien) von amerikanischen und asiatischen Unternehmen. Für 88 % der 50 genauer untersuchten Unternehmen waren die Vorteile bei der Unternehmensbesteuerung das wichtigste Kriterium für ihre Standortwahl.
Weniger und mehr Gewinnsteuer-Einnahmen
Des weiteren habe die Einführung des Beteiligungsabzugs auf Beteiligungsgewinne die Steuereinnahmen aus der Gewinnsteuer «rein buchhalterisch» um rund 6 Mrd. Fr. verringert hat. «Dabei ist jedoch festzuhalten, dass der Beteiligungsabzug es erst ermöglicht, einen ansehnlichen Teil des Steuersubstrates in der Schweiz zu binden», sagt Merz.
Nach Einführung der Unternehmenssteuerreform I hätten die Einnahmen aus der Gewinnsteuer stark zugenommen. 1997, vor der Reform, betrugen die Steuereinnahmen (inkl. der 1998 auf Bundesebene abgeschafften Kapitalsteuer) 4,1 Mrd. Fr. Mit der Reform im Jahr 1998 stiegen sie auf 4,5 Mrd., 1999 auf 4,6 Mrd. und 2000 auf 6 Mrd. Fr. an. Diese Zunahme ist nicht nur auf die Reform zurückzuführen, sondern hat verschiedene Ursachen, insbesondere die günstige Konjunktur. Klar ist aber, dass die Schweiz nach der Reform mehr denn je eine attraktive Destination für ausländisches Kapital ist. Damit begünstigt unser Land (missbräuchliche) Gewinntransfers und Steuervermeidungspraktiken durch multinationale Unternehmen.