Zwischen 1993 und 1997 haben der nigerianische
Ex-Diktator Sani Abacha und seine Entourage vermutlich über
2 Mrd. US-Dollar aus dem Land schaffen lassen und auf westlichen
Bankkonten platziert.
Nach dessen Sturz und Tod liess das Schweizer Bundesamt für
Justiz 1999 aufgrund eines nigerianischen Rechtshilfebegehrens
Gelder auf Genfer Konten sperren, insgesamt 640 Mio. US-Dollar.
Bereits 2000 und 2002 wandte sich eine NGO-Koalition, unter anderm
mit der Aktion Finanzplatz Schweiz und der Erklärung von Bern,
an die Bundesbehörden mit der Forderung, sich für eine
demokratische Rückführung der Gelder einzusetzen. Ende
2003 wurden 85 Mio. US-Dollar (110 Mio. Franken) freigegeben, weil
sie nicht im Zusammenhang mit dem von Nigeria angestrebten
Rückgabeverfahren stünden. Im Januar 2004 wandte sich
deshalb die Nigeria-Koalition von Schweizer NGO’s, bestehend
aus AFP, Erklärung von Bern, Institut für Ökologie
und Aktionsethnologie Schweiz (infoe CH), Gesellschaft für
bedrohte Völker, Greenpeace Schweiz und Transparency International
Schweiz mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Justiz
und forderte, die weiterhin gesperrten Gelder zugunsten sozialer
Projekte und für die Entschädigung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen
einzusetzen. Im April 2004 wurden 50 Mio. US-Dollar (70 Mio. Franken)
aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und der nigerianischen
Regierung an Nigeria zurückerstattet. Weiterhin blockiert
blieben 458 Mio. US-Dollar (640 Mio. Franken). Seit Juni 2004 stand
die Nigeria-Koalition, die eng mit NGO’s aus
Nigeria zusammenarbeitet, in Verhandlungen mit den Behörden,
um die Verwendung der Gelder im Interesse der nigerianischen Bevölkerung
zu garantieren. Die Rückführung wurde im Februar 2005
vom Bundesgericht für rechtskräftig erklärt. Allerdings
hatte die nigerianische Regierung die Gelder bereits für bestimmte
Projekte vorgesehen oder sogar schon ausgegeben. NGO-Koalition
und Schweizer Bundesbehörden erreichten immerhin, dass Nigeria
im September 2005 einem Monitoring zustimmte, das unter Aufsicht
der Weltbank durchgeführt wird. Die Zivilgesellschaft machte
dazu Vorschläge und wurde mit Experten einbezogen; die erste
Phase des Monitoring im Mai 2006 offenbart schwerwiegende Mängel
bei dem von der nigerianischen Regierung verantworteten Einsatz
der Gelder.
Monitoring der Abacha-Gelder: Schattenbericht
der 10 NGO-Teilnehmer [pdf
556 KB]
Abacha-Gelder in der Schweiz: Chronologie
der Ereignisse [pdf
80 KB]
Abacha-Gelder – ein Erfolg? Max Mader von der Abacha-Koalition
erläutert im Gespräch mit Stefan Howald, was bei der
Restitution erreicht worden ist. Fpi 3/05 [pdf
64 KB]
Abacha-Gelder: letzte Phase? Die
Rückführung
der Gelder darf nicht an ein nigerianisches Entgegenkommen bei
der Rücknahme von Asylbewerbern in der Schweiz gekoppelt
werden, meint Stefan Howald. fpi 2/2005 [pdf
54 KB]
Interpellation von Nationalrat
Remo Gysin vom März 2005 zur
Rückführung der Abacha-Gelder. [pdf
25 KB]
Gefordert ist demokratische Transparenz. Ein Beitrag von
Andreas Missbach und Stefan Howald im Tages-Anzeiger, Februar
2005 [pdf
49 KB]
Rückgabe der Abacha-Gelder: Erfolgsstory
oder Pleite? Lis Füglister skizziert die Schwierigkeiten,
eine befriedigende Lösung für den Fall zu finden.
fpi 1/2005 [pdf 104 KB]
Nigerianisches Netzwerk zu den Abacha-Geldern. Lis
Füglister
berichtet über die Anstrengungen, eine Koalition von
NGO’s
aus der Schweiz und Nigeria aufzubauen. fpi 4/2004 [pdf
83 KB]
Wer profitiert von den Abacha-Geldern? Lis
Füglister kommentiert
den neusten Stand der Bemühungen, die Gelder für
soziale Projekte und Entschädigungen von Opfern einzusetzen.
fpi 3/2004 [pdf 69 KB]
Abacha-Gelder: Demokratische Rückführung
gefordert. Lis Füglister formuliert die Anforderungen
an eine demokratisch und sozial verantwortliche Verwendung
der Abacha-Gelder.
fpi 1/2004 [pdf 75 KB]
Abacha-Gelder in der Schweiz. Chronologie
der Ereignisse. Zusammengestellt von Lis Füglister.
Basel, Februar 2004 (18 Seiten A4, Fr. 5.-). [bestellen]
Der
Spatz in der Hand ist entflogen. Ein fragwürdiger
Handel in Sachen Abacha-Gelder ist geplatzt. Von Gyan Sharan.
fpi 4/2002 [pdf 57 KB]
Aussergerichtliche Vereinbarung im Fall Abacha. Gyan
Sharan kritisiert einen Deal zwischen der nigerianischen Regierung
und Abacha-Erben
als menschenrechtlich äusserst fragwürdig. fpi
2/2002 [pdf 69 KB]
Die Schuld der Gläubiger Nigerias. Von
David Ugolor. In: Odious debts (Apartheid-Connections 2), Zürich
2000. [bestellen]
Im Jahr 2000 begann die Genfer Staatsanwaltschaft eine Ermittlung
gegen den französischen Financier Pierre Falcone, und zwar
im Zusammenhang mit einem Umschuldungsdeal, den die angolanische
und die russische Regierung ab 1996 getätigt hatten. Dabei
entstand der begründete Verdacht, dass massive Vermögen
auf Privatkonten von Falcone und seines Geschäftspartners
Arkadi Gaydamak wie auch auf Konten hoher angolanischer Funktionäre,
eingeschlossen Präsident José Dos Santos, gelandet
waren. Laut einem Bericht der englischen NGO Global Witness sind
nicht weniger als 600 Millionen US-Dollar verschwunden. Die Korruption
in Angola gilt als notorisch: Zwischen 1997 und 2002 sind laut
einer Studie von Human Rights Watch rund 4,2 Mrd. US-Dollar der
angolanischen Erdöleinnahmen nicht verbucht worden, sondern
vermutlich in den Taschen von Zwischenhändlern und Regierungsfunktionären
gelandet.
In der Schweiz wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen 740
Mio. Franken blockiert. Gegen Falcone wurde und wird auch in Frankreich
wegen Waffendeals zuhanden der angolanischen Regierung ermittelt,
wobei Genf Rechtshilfe gewährte. Da sich aber die russische
Regierung nicht zu einer Klage bereitfand, wurde im November 2003
der Grossteil der blockierten Gelder freigegeben. Ende 2004 wurde
die Schweizer Untersuchung durch den Genfer Generalstaatsanwalt
Daniel Zappelli eingestellt, und zwar mit der Begründung,
die Beweislage sei für eine Weiterführung nicht ausreichend.
Aktion Finanzplatz Schweiz, Déclaration de Berne und Global
Witness protestierten dagegen, weil damit eine klare Korruption
ungestraft bleibe.
Weiterhin blockiert bleiben 21 Mio. US-Dollar auf Genfer
Konten. Nachdem in den letzten Jahren informelle Gespräche zwischen
angolanischen und schweizerischen Regierungsstellen bezüglich
der Untersuchung und der blockierten Gelder zu diplomatischen Verstimmungen
geführt hatten, unterzeichneten die beiden Regierungen am
1. November 2005 ein Abkommen zur Rückführung der 21
Mio. Derzeit verhandelt die Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit (DEZA) mit Angola über die Rückführungsmodalitäten.
Aktion Finanzplatz Schweiz, Déclaration de Berne und Global
Witness setzen sich angesichts der notorisch korrupten angolanischen
Regierung dafür ein, dass die lokalen NGOs in den Restitutionsprozess
einbezogen werden und eine aktive Rolle spielen. Zudem fordern
sie, dass der Korruptionsfall nochmals untersucht wird.
Jean-Claude Huot de la Déclaration de Berne à Lausanne
commente le classement de l’affaire de la dette angolaise
envers la Russie. [français, pdf 60 KB]
Rückführung
als Feigenblatt ? Von Stefan Howald, fpi 4/2005 [pdf
64 KB]
Ein Rückschritt der Schweiz im
Kampf gegen Korruption. Stefan Howald zum Fall Falcone. fpi 1/2005 [pdf
90 KB]
Press release
concerning Angola, February 2005. [pdf
137 KB]
Pressemitteilung
zum Fall Angola, Februar 2005. [pdf
243 KB]
Selbstregulierung:
Mehr als nur Imagepflege? Stefan Howald skizziert die
Bemühungen,
die Korruption im Erdölsektor zu bekämpfen,
auch am Beispiel Angola. fpi 4/2004 [pdf
78 KB]
120 Mio. US-Dollar aus Ölgeschäften mit Kasachstan sind
gegenwärtig aufgrund eines US-Rechtshilfebegehrens auf Genfer
Bankkonten blockiert. Die Ermittlungen begannen im Jahr 2000 und
richten sich gegen einen US-Staatsbürger, der bei der Vergabe
von Förderlizenzen an Ölmultis Bestechungsgelder eingesackt
beziehungsweise weiterverteilt haben soll, darunter auch an den
jetzigen Staatspräsidenten von Kasachstan, Nursultan Nasarbajew.
Bei ersten Anhörungen vor einem US-Gericht hat sich der Angeklagte
damit verteidigt, er habe mit Wissen von US-Beamten gehandelt.
Das Verfahren ist mittlerweile auf Oktober 2006 verschoben worden.
Eine Initiative von kasachischen Bürgern, darunter Parlamentsvertreter
der Opposition, versucht, die Freigabe der in Genf blockierten
Gelder zu erreichen. Das Geld sei von den Multis als integraler
Bestandteil der Kaufsumme bezahlt worden und gehöre damit
dem kasachischen Volk. Die Rückgabe könnte via einen
Fonds geschehen, der zur Verbesserung der Infrastruktur und zur
Förderung einer demokratischen Öffentlichkeit eingesetzt
werden sollte. Die AFP unterstützt diese Initiative und hat
zusammen mit Transparency International Schweiz Vorstösse
bei den Bundesbehörden und den Genfer Strafbehörden unternommen.
Kasachgate: Chronologie der Ereignisse
[pdf
94 KB]
Der ehemalige Geheimdienstchef und Präsidentenberater Perus,
Vladimiro Montesinos, war ab 1990 in zahlreiche illegale Aktivitäten
wie Waffenhandel, Korruption und Geldwäscherei verwickelt.
Nachdem die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien und die AFP im Herbst
2000 auf den Fall und eine mögliche Schweizer Spur aufmerksam
gemacht hatten, wurden im November 2000 auf Zürcher Banken
erste Gelder im Umfang von 48 Mio. US-Dollar blockiert. Insgesamt
waren Mitte 2001 auf Konten von Montesinos und anderer über
110 Mio. US-Dollar aufgespürt. Im September 2001 reiste eine
Delegation von Schweizer NGO’s nach Peru und erkundete mit
peruanischen NGO’s sowie Regierungsvertretern die Möglichkeiten
für eine soziale und ethische Verwendung der Gelder. Im September
2002 wurden 77,5 Mio. US-Dollar nach Peru zurückgeführt
und zwar in einen von der Regierung geschaffenen Fonds (FEDADOI);
im August 2004 wurden weitere 3,2 Mio. US-Dollar zurückgegeben.
Der Fonds verwaltet die Gelder transparent, doch ist einiges Geld
für eher dubiose Zwecke wie die Beschaffung neuer Polizeiuniformen
verwendet worden. 30 Mio. US-Dollar sind wegen ausstehender peruanischer
Gerichtsurteile weiterhin in Zürich blockiert.
Teilerfolg in Sachen Montesinos-Gelder. Peter
Stirnimann begrüsst, dass die gesperrten Gelder nach Peru überwiesen
worden sind, sieht aber noch nicht garantiert, dass die Opfer
entschädigt
werden. fpi 3/2002 [pdf
53 KB]
Montesinos-Gelder gehören
Peru und werden dringend benötigt. Bericht der
schweizerischen Delegation von ihrem Peru-Aufenthalt 5.-13. September
2001. Zürich 2002 (20 Seiten A4, zu bestellen
als Fotokopie für Fr. 7.-) [bestellen]
Der Fall Montesinos. Internationale
Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen. Von
Peter Stirnimann. In: Entschädigung
ist ein Menschenrecht (Apartheid-Connections 3), Zürich
2001. [bestellen]
Interpellation von Nationalrat
Remo Gysin vom März 2001
zu den Montesinos-Geldern [pdf
25 KB]
«bad governance» - Verfallsdatum
abgelaufen. Von Peter
Stirnimann. fpi 1/2001 [pdf
105 KB]
Joseph-Désiré Mobutu schuf kurz nach der Machtübernahme
1965 in dem von ihm in Zaire umbenannten Kongo eine der brutalsten
und korruptesten Diktaturen. Die Beziehungen zur Schweiz blieben
freundlich; 1970 erwarb er eine Villa in der Nähe von Lausanne,
wurde auch gelegentlich mit Ehren empfangen. In einem durch eine
Indiskretion bekannt gewordenen Bericht der Weltbank wurde schon
1979 die systematische Korruption seiner Herrschaft angeprangert;
unabhängige Zeugen sprachen von Milliardenvermögen, das
ins Ausland verschoben würde, darunter auch in die Schweiz.
1993 erfolgte eine erste Interpellation im Nationalrat, wie sich
der Bundesrat zu einer allfälligen Sperrung der Vermögenswerte
Mobutus stelle. Obwohl dessen Kleptokratie längst ausser Zweifel
stand, wiegelte die Schweizer Regierung ab, da Mobutu nominell
immer noch Staatsoberhaupt von Zaire/Kongo sei und man mit dem
Land normale Beziehungen unterhalte. Im Herbst 1996 residierte
Mobutu mit umfangreicher Entourage in Genf und Lausanne. Im März
1997 forderte der auf Kinshasa marschierende Rebellenführer
Laurent-Désiré Kabila die Schweiz auf, die Konten
Mobutus sofort zu sperren. Anfragen und Motionen der Nationalräte
Remo Gysin und Christian Grobet griffen die Forderung auf. Dennoch
entschied der Bundesrat im April, vorläufig keine Konten zu
blockieren. Erst nachdem Mobutu ein paar Wochen später endgültig
gestürzt und abgesetzt worden war, wurde Ende Mai 1997 die
Einfrierung all seiner Vermögenswerte beschlossen. Im Juni
gab die Eidgenössische Bankenkommission bekannt, alles in
allem seien 4'786'570 Franken auf entsprechenden Konten gemeldet
worden; im August tauchte eine weitere Million auf. Dazu kam die
Villa in Savigny, die im Oktober 2001 für 3,1 Mio. Franken
verkauft wurde. Von den einst geschätzten 4 Mrd. Vermögen
liessen sich damit noch knapp 9 Mio. in der Schweiz aufspüren.
Dabei hatten sich zum Ende der Herrschaft Mobutus die Indizien
gehäuft, dass riesige Vermögenswerte aus der Schweiz
abgezogen wurden. Im Dezember 2003 entschied der Bundesrat, trotz
mangelnder juristischer Fortschritte des Einzugsverfahrens die
Gelder für weitere drei Jahre zu blockieren.
Mobutismus - Kalter Krieg und Plünder-Kumpanei.
Schweizer Beziehungen von 1965-1997. Hg. Aktion Finanzplatz Schweiz / Kooperation
Ev. Kirchen und Missionen, Basel 1998 (148 Seiten A4, Fr. 25.-).
[bestellen]
Anfrage von Nationalrat Remo
Gysin vom März 1997
zum Mobutu-Vermögen
in der Schweiz. [pdf
21 KB]
Nach dem Sturz des philippinischen Diktators Ferdinand Marcos
wurden im März 1986 627 Mio. US-Dollar auf Schweizer Konten eingefroren.
Angesichts wegweisender Entscheide von US-Gerichten, die Opfern
von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen in Aussicht
stellten, versuchten die Schweizer Banken 1996 eine Mediation
mit den betroffenen Parteien, die aber scheiterte. Ende 1997
entschied das Bundesgericht, die gesperrten Gelder könnten
nach den Philippinen zurückgeführt werden, obwohl von
dort noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag. Die Rückführung
wurde an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens müsse der
Auszahlung im Land selbst ein Gerichtsurteil vorangehen, und
zweitens müsse die Schweiz über die Verwendung der
Gelder, insbesondere die Entschädigung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen,
informiert werden. Aufgrund dieses Urteils wurden Anfang 1998
die 627 Mio. US-Dollar auf ein Sperrkonto der philippinischen
Nationalbank zurücktransferiert. Im Juli 2003 entschied
das oberste Gericht der Philippinen nach vielen verzögernden
Beschwerden der Marcos-Familie, dass die Gelder auf dem Sperrkonto
der philippinischen Regierung gehörten. Diese hat sich verpflichtet,
auch Opfern von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen
zukommen zu lassen.
Mit einer Beschwerde wollten philippinische
Unternehmen im Dezember 2008 verhindern, dass der letzte Rest
der Gelder, die
der verstorbene Diktator Ferdinand Marcos veruntreut hatte, an
den Staat zurückbezahlt wird. Das Bundesgericht hat diese
Beschwerde abgewiesen. Die letzten acht Millionen von ursprünglich
fast 700 Millionen Franken konnten zur Überweisung freigegeben
werden.
Philip Meyer von DRS4 News wollte im
Gespräch mit Max
Mader wissen, ob das Thema Marcos-Gelder für die Schweiz
- 22 Jahre nach dem ersten Rechtshilfe-Gesuch - endlich erledigt
ist... (ausgestrahlt am 12.1.2009) (c) Schweizer Radio DRS,
DRS4
Podcast Abspielen [
] Herunterladen
[
2.49 MB]
Anfrage von Nationalrat Remo
Gysin vom März 2004
zur Verwendung der Marcos-Gelder. [pdf
21 KB]
Fall Marcos: Die
Opfer haben ein Recht auf Entschädigung. Lis Füglister begründet, warum sich Schweizer NGO’s
weiter um den Fall kümmern sollten. fpi 3/2003 [pdf
71 KB]
Der
Fall Marcos. Wegweisende Urteile und zahlreiche Komplikationen. Von
Gertrud Ochsner. In: Entschädigung ist ein Menschenrecht
(Apartheid-Connections 3), Zürich 2001. [bestellen]
Die Marcos-Schuld
wächst weiter. Von Naty Bernardino. In:
Odious debts (Apartheid-Connections 2), Zürich 2000. [bestellen]
Südafrika
Siehe dazu die Seite Südafrika /Apartheid-Reparations-Klagen
[mehr]
Benazir Bhutto
Nach der Absetzung von Benazir Bhutto als pakistanischer Ministerpräsidentin
1996 traf im Oktober 1997 ein Rechtshilfegesuch in der Schweiz
ein, worauf 20 Mio. Franken auf sieben Genfer Banken gesperrt
wurden. In Genf wird zudem gegen sie wegen Bestechung ermittelt.
Michail
Chodorkowski
Im März 2004 wurden auf russisches Ersuchen hin von der
Bundesanwaltschaft 20 Konten auf 5 Schweizer Banken mit Geldern «in
der geschätzten
Höhe von mehreren Milliarden Franken», laut Moskau
von insgesamt 5 Mrd. US-Dollar (6,2 Mrd. Franken) gesperrt. Sie
gehörten
zum Imperium von Michail Chodorkoswki, bis vor kurzem reichster
Russe, seit Oktober 2003 in Haft wegen angeblicher Steuerhinterziehungen.
Im Juni 2004 gab das Bundesgericht allerdings mehreren Beschwerden
gegen die Blockierungen statt, da die russischen Rechtshilfebegehren
ungenügend seien und mit der flächendeckenden Beschlagnahmung
das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt worden
sei. Insgesamt wurden 3,3 Mrd. US-Dollar freigegeben, gesperrt
bleiben 100 Mio. US-Dollar; die Diskrepanz zu den ursprünglich
verkündeten 5 Mrd. US-Dollar ergibt sich durch den Kurszerfall
der betroffenen Unternehmen und ihrer Guthaben.
Jean-Claude Duvalier
Nach dem Sturz des Diktators von Haiti im Jahre 1986 wurden Duvalier-Konten
in Zürich, Lausanne und Genf gesperrt. Oppositionellenkreise
nannten eine Deliktsumme von 450 Mio. US-Dollar; doch wurden
in der Schweiz nur 7,6 Mio. Franken blockiert. Angesichts des
kaum
funktionierenden Rechtssystems in Haiti hat der Bundesrat im
Juni 2002 beschlossen, die Gelder für weitere drei Jahre
zu blockieren.
Carlos Menem
Nach der Abwahl von Carlos Menem, Präsident Argentiniens
von 1989 bis 1999, berichteten argentinische Medien, er besitze
bis
zu 10 Mio. US-Dollar auf Schweizer Konten. 2003 gestand er erstmals
die Existenz eines Kontos in Genf mit 750'000 US-Dollar ein.
Nach weiteren Konten im Zusammenhang mit illegalen Waffengeschäften
wird gefahndet.
Raul Salinas
Der Bruder des mexikanischen Ex-Präsidenten Carlos Salinas
wurde 1995 beschuldigt, 500 Mio. US-Dollar aus Drogengeschäften
erworben zu haben. Ende 1995 wurden auf US-amerikanisches Ersuchen
48 Konten auf verschiedenen Schweizer Banken mit insgesamt 130
Mio. US-Dollar blockiert. Ein Bericht der Bundesanwaltschaft
unter Carla del Ponte vom Oktober 1998 implizierte praktisch
die gesamte
frühere Regierung Mexikos als Schaltstation im Drogenhandel
zwischen Kolumbien und den USA, wobei vor allem auf die Aussagen
verurteilter Drogenhändler abgestellt wurde. Im Mai 2002
gab ein Genfer Untersuchungsrichter das Dossier freilich an Mexiko
zurück, weil die Herkunft der untersuchten Gelder zwar dubios
scheine, aber die Beweise für Drogengeschäfte ungenügend
seien. 2004 wurden deshalb die meisten blockierten Gelder an
Mexiko zurückgegeben. Die dortige Untersuchung wegen Unterschlagung
stösst ebenfalls auf Schwierigkeiten, so dass es möglich
erscheint, dass Salinas, der 1995 wegen des Mordes an einem Schwager
zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, das Geld wieder
ausgehändigt
bekommt. In einem Interview mit der Financial Times hat Salinas
behauptet, das Geld sei ihm von Freunden der Familie übergeben
worden, die massiv von der Wirtschaftspolitik von Präsident
Carlos Salinas profitierten – die 130 Millionen seien also
nicht die Frucht von Drogengeschäften, sondern eines «kruden
kumpelhaften Kapitalismus», wie die Financial Times zusammenfasst
(FT 4.6.2005).
General Hadji Mohamed Suharto
Nach dem Sturz des indonesischen Präsidenten, General Suharto,
im Mai 1998 wurde das Vermögen der Suharto-Familie auf 15
Mrd. US-Dollar geschätzt. Obwohl immer wieder Gerüchte über
milliardenschwere Transfers via Schweizer Banken zirkulierten,
wurden angesichts fehlender Rechtshilfebegehren aus Indonesien
keine Untersuchungen eingeleitet. Der Fall Suharto. Neuer Kampf für Entschädigung
und Rehabilitierung. Von Brigitte Anderegg und Andreas
Missbach. In: Entschädigung
ist ein Menschenrecht (Apartheid-Connections 3), Zürich
2001. [bestellen]
Charles Taylor Liberia - Schweiz: Von Drehscheibe zu Drehscheibe. Mascha
Madörin
dokumentiert, dass die auf Schweizer Banken gelagerten Gelder
des liberianischen Ex-Diktators Charles Taylor keine Überraschung
darstellen, da der Finanzplatz Schweiz seit langem Beziehungen
zum grössten Offshore-Zentrum Afrikas unterhält. fpi
3/2003 [pdf 107 KB]
Moussa Traoré
Der Ex-Staatschef von Mali wurde 1991 von der Nachfolgeregierung
beschuldigt, ein Milliardenvermögen nach Zürich und die
Romandie transferiert zu haben. 1997 wurden 3,9 Millionen Franken
an Mali zurückgegeben.