03.02.10
Bundesgericht entscheidet vollumfänglich zugunsten der Täter – Bundesrat interveniert -
Rubrik: Pressecommuniqués -
afp
@ 14:12:09
Medienmitteilung der Duvalier-Koalition vom 3. Februar 2010
Bundesgericht entscheidet vollumfänglich zugunsten der Täter – Bundesrat interveniert
Zivilgesellschaft hofft auf rasche Behebung peinlicher Rechtslücke
Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen (NGO) ist über den Entscheid des Bundesgerichts, die Duvalier-Gelder seien an den Clan des Diktators zurückzugeben, äusserst enttäuscht. Die Koalition erwartet, dass die peinliche Rechtsunsicherheit, welche sich in der widersprüchlichen Rechtsprechung klar zeigt, mit dem neuen Gesetz zur Rückführung unrechtmässiger Gelder bald behoben wird. Sie ist erfreut über die neuerliche Blockierung in letzter Sekunde.
Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen, bestehend aus Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Plate-Forme Haïti de Suisse (PFHS) und Transparency International Schweiz, ist enttäuscht und besorgt über den Entscheid. Die Erdbebenkatastrophe in Haiti hätte die Rückführung der Gelder umso dringlicher gemacht. Die bestehende Gesetzeslücke schadet sowohl innen- wie aussenpolitisch dem Ansehen sowohl der Herkunftsländer als auch der Schweiz. Deshalb ist die Koalition erleichtert über den heute publizierten Entscheid des Bundesrates, die Gelder auf Grundlage der Verfassung erneut zu blockieren.
Die Koalition verfolgt die Beratungen über das neue Gesetz aufmerksam mit und wird insbesondere für die Garantie zivilgesellschaftlicher Kontrolle der Rückführung einstehen. Volle öffentliche Transparenz durch die Beteiligung der Zivilgesellschaft ist die unerlässliche Grundlage dafür, dass das Geld nicht in ein Netzwerk illegaler Selbstbereicherung zurückfliesst oder in nicht vorhandene oder bereits abgeschlossene Projekte versickert. Dies hatte der Fall Abacha 2006 klar gezeigt.
Das Bundesgericht argumentiert in seinem Entscheid, die Korruptionsdelikte der Duvaliers seien verjährt, widerspricht jedoch nicht der kriminellen Herkunft der Duvaliergelder.
Am 24. August letzten Jahres reichte die liechtensteinische Brouilly-Stiftung beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts ein. Brouilly verwaltet den in der Schweiz blockierten Teil des Privatvermögens von „Baby Doc“ Jean-Claude Duvalier und seiner Mutter Simone. Das Bundesstrafgericht hatte zuvor die Verfügung des Bundesamtes für Justiz vom Februar 2009 bestätigt. Diese sah vor, dass das Geld zurückgeführt und für Entwicklungsprojekte verwendet werden soll.
Weitere Informationen:
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz, +41 61 693 17 00, +41 78 808 21 53
Jean-Claude Huot, Action de Carême, +41 21 617 88 80, +41 79 229 18 45