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18.05.10

German (DE)   Ein unabhängiges Schiedsgericht für zahlungsunfähige Staaten  -  Rubrik: Finanzplatz Informationen, Pressecommuniqués  -  @ 10:27:56

Statt neuer Kredite und Rettungsschirme für hochverschuldete Staaten fordern die Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP) und das europäische Schuldennetzwerk Eurodad ein faires und transparentes Insolvenzverfahren. Dieses sollte von einem unabhängigen Schiedsgericht geleitet werden, das die Ursachen der Verschuldung untersucht und sowohl Gläubiger als auch Schuldner in die Verantwortung nimmt. Nicht nur für Griechenland, sondern auch für viele notleidende Staaten im Süden wäre dies ein Ausweg aus der Schuldenfalle.

Derzeit existiert kein Insolvenzrecht für hochverschuldete praktisch zahlungsunfähige Staaten, sondern Gläubiger wie der IWF oder der Paris Club der Geberstaaten entscheiden einseitig, wieviele Schulden sie einem Land erlassen und zu welchen Konditionen. Das ist in höchstem Masse ungerecht: Es negiert die Tatsache, dass die Gläubiger oft eine Mitverantwortung für die Situation der Schuldnerstaaten tragen, weil sie - leichtsinnig oder aus Eigeninteresse - Kredite nicht mit der nötigen Sorgfalt vergeben haben oder bewusst auf Kosten ihrer Schuldner spekuliert haben.

Darum sind wir für die Schaffung eines unabhängigen eventuell der UNO angegliederten Schiedsgerichts, das im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Legitimität der Ansprüche aller Gläubiger prüft. Dadurch würden weder Gläubiger noch Schuldner entscheiden, ob und welche Schulden zu welchen Konditionen erlassen bzw. zurückgezahlt würden. Die Höhe des für ein Land verkraftbaren Schuldendienstes würde dabei auch vom Umfang der notwendigen Sozialausgaben abhängig gemacht. Vorbild ist Kapitel 9 des US-Insolvenzrechts für Gemeinden. Ein solches Insolvenzverfahren würde die Schuldner merklich entlasten, der Spekulation angesichts drohender massiver Verluste Einhalt gebieten, die Kreditgeber zu mehr Sorgfalt mahnen, allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit bieten und zu mehr Stabilität führen.

Die AFP bedauert, dass sich die Schweiz über den Internationalen Währungsfonds (IWF) am von der EU beschlossenen Rettungsschirm für hochverschuldete Eurostaaten beteiligt. Statt das Schuldenproblem zu lösen, ermuntert dieser Rettungsschirm die Staaten dazu, noch mehr Schulden zu machen. Und es ist fraglich, ob die Spekulation auf Dauer eingedämmt werden kann.

Für weitere Auskünfte:

André Rothenbühler, Aktion Finanzplatz Schweiz, Tel. G 061 693 17 00 oder 079 273 61 43.

 

14.07.09

German (DE)   Mobutu-Entscheid: Herber Rückschlag  -  Rubrik: Finanzplatz Informationen  -  @ 15:08:37

Heute hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona bekannt gegeben, dass es die Bundesanwaltschaft nicht dazu anhalten will, ein Verfahren gegen die Mobutus zu eröffnen. Das Gericht nimmt ebensowenig Stellung zu den neuen Sachverhalten im Fall Mobutu wie zuvor die Bundesanwaltschaft in ihrem Entscheid vom vergangenen April.

Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen* bedauert diesen Ausgang des Falles Mobutu sehr und findet das Absehen der Rechtsprechung von inhaltlichen Erwägungen äusserst besorgniserregend.

Somit ist die letzte Chance für eine ordentliche Rückführung der Mobutu-Gelder an die Demokratischen Republik Kongo (DRK) vertan. Die Bevölkerung der DRK ist damit um die Mobutu-Gelder geprellt worden, die offensichtlich kriminellen Ursprungs sind.

Dem Ansehen der Schweiz ist mit diesem Entscheid ein Bärendienst geleistet worden. Die Bemühungen, Potentatengelder zurückzuführen, haben dadurch einen herben Rückschlag erlitten.

Die schweizerische NGO-Koalition hatte sich noch im vergangenen Dezember zusammen mit NGOs in Kinshasa erfolgreich für eine Strafklage der DRK gegen die Mobutus eingesetzt.

Weitere Informationen :
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz +41 61 693 17 00, +41 78 808 21 53

* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency International Schweiz.

 

04.05.09

German (DE)   Traktandenliste GV 2009  -  Rubrik: Finanzplatz Informationen  -  @ 17:14:53

Die Generalversammlung der Aktion Finanzplatz Schweiz findet am Donnerstag, 4. Juni 2009, im Bahnhofbuffet Basel (Saal Tokyo erster Stock) statt. Beginn ist um 19.00 Uhr. Wir würden uns freuen, Sie zu diesem Anlass begrüssen zu dürfen.

1. Protokoll der GV 2008
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. Jahresbericht 2008
4. Finanzen
4.1. Erfolgsrechnung/Bilanz/Revision 2008
4.1. Budget 2009
5. Mutationen / Wahl des Vorstandes
- Gertrud Ochsner, bisher
- Susanne Leutenegger Oberholzer, bisher
- Barbara Müller, bisher
- Stefan Howald, bisher
- Jules Rampini, bisher
- Andreas Missbach, bisher
6. Wahl des Revisors
7. Laufende Aktivitäten
8. Varia

 

21.04.09

German (DE)   Nichtregierungsorganisationen (NGO) bedauern Verjährung im Fall Mobutu  -  Rubrik: Finanzplatz Informationen  -  @ 18:05:23

Die Koalition der NGO ist äusserst besorgt über den heutigen Entscheid der Bundesanwaltschaft (BA), der Strafanzeige der Demokratischen Republik Kongo im Fall Mobutu vom vergangenen Februar keine Folge zu leisten. Ein Appell von kongolesischen NGO an die Mobutu-Erben, freiwillig auf die Gelder zu verzichten, da diese aus krimineller Tätigkeit stammen, ist nun noch das einzige Mittel zur Rückführung zu Gunsten der beraubten Bevölkerung.

Mit ausserordentlichem Bedauern nehmen die NGO zur Kenntnis, dass aufgrund der Verjährung kein Strafverfahren gegen den verstorbenen Ex-Diktator und dessen Erben möglich ist. Ein solches Verfahren wäre die letzte Möglichkeit gewesen, die Mobutu-Gelder auf dem Rechtsweg dem geschädigten Land zurückzuerstatten. Die NGO befürchten, dass die Schweiz international wenig Verständnis für das formale Kriterium der Verjährung ernten wird.

Umso nötiger zeigt sich, die am 5.12.2008 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Ausarbeitung eines Gesetzestextes zum Postulat von Ständerat Felix Gutzwiller voranzutreiben. Der Gesetzesentwurf sieht ein einfacheres und schnelleres Verfahren für die Rückgabe von Geldern an Staaten vor, die technisch ausser Stande und politisch nicht willens sind, die Rückführung von Geldern offensichtlich kriminellen Ursprungs in die Wege zu leiten.

Der von der Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) mit der Strafanzeige beauftragte Rechtsanwalt prüft trotz des Entscheides weitere rechtliche Schritte. Die NGO begrüssen dies, da es sich um einen Fall von politisch besonderer Bedeutung handelt. Diese hatten im vergangenen Dezember erfolgreich vor Ort in Kinshasa politischen Druck aufgebaut und darauf hingewirkt, dass die DRK den Auftrag zur Strafanzeige erteilte.

Weitere Informationen :
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz +41 61 693 17 00, +41 78 808 21 53

* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency International Schweiz.

 

31.03.09

German (DE)   NGO bedauern neues Bundesgerichtsurteil im Fall Mobutu  -  Rubrik: Finanzplatz Informationen  -  @ 17:32:11

Pressemitteilung vom 31. März 2009

In einem vergangene Woche veröffentlichten Entscheid beurteilt das Bundesgericht das Verhalten der Schweiz, welche die Mobutu-Gelder blockiert hat, gegenüber einem verstorbenen Gläubiger, Porträtisten und Vizepräsident der ehemaligen Handelskammer Zaïre-Schweiz und seinen Erben als „obstruktiv“. Die Nichtregierungsorganisationen (NGO)* bedauern eine Gesetzeslücke, welche das Ansehen der Schweiz schädigt.

Die Koalition bedauert, dass eine Gesetzeslücke die Rückführung von Geldern gefährdet, dessen Herkunft kriminellen Ursprungs ist. Das Bundesgericht entschädigt durch seine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils Martin Hoffmann, der Mobutu nahe stand, für die Herstellung von 25'000 Porträts des Ex-Diktators. Dies kommt einer skandalösen Verwendung von Potentaten-Geldern gleich sowie der Opferung eines namhaften Teils der Mobutu-Gelder gegen das Interesse der beraubten kongolesischen Bevölkerung.

Das schweizerische Rechtshilfegestz in Strafsachen (IRSG) sieht keine autonome Einziehung von Vermögenswerten offensichtlich kriminellen Ursprungs vor, welche es erlauben würde, diese Vermögenswerte dem beraubten Land zurückzugeben, wenn dieses nicht in der Lage – und oft politisch nicht willens – ist, ein formelles Rechtshilfegesuch zu übermitteln. Auf diese Weise profitieren die Potentaten von der Schwäche des Justizsystems ihres Landes, das sie systematisch geschwächt haben. Ferner erbringen die Gläubiger ihre Dienste oft im Wissen um die Korruptheit der Potentaten. Die NGO halten deshalb solche Gläubiger-Forderungen für illegitim und nicht schützenwert. Namentlich sieht Art. 20 Abs. 1 des Obligationenrechts die Möglichkeit der Rechtsprechung vor, eine Schuldforderung, die gegen die Sitte verstösst, als nichtig zu beurteilen.

Die Revision des IRSG, welche der Bundesrat am 5. Dezember 2008 beschlossen hat, sieht die Einziehung von Geldern offensichtlich kriminellen Ursprungs vor und verbessert damit die Basis der Rechtsprechung zu Potentatengeldern.

Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid muss die Eidgenossenschaft Hoffmanns Erben eine Entschädigung von CHF 267'297 auszahlen. Hoffmann hatte im Jahr 2005 bereits CHF 2'515'731 der in der Schweiz blockierten Mobutu-Gelder erhalten, nachdem ein Waadtländer Gericht Mobutus Villa in Savigny beschlagnahmt und verkauft hatte. Hoffmann hatte einen Gesamtbetrag von CHF 4'774'219 für seine zwischen 1993 und 1997 Mobutu erbrachten Dienste gefordert. Er war einer der Verantwortlichen luxuriöser Bauprojekte Mobutus in dessen Heimatdorf Gbadolite und hat den Verkauf einer Goldmine durch Mobutu an die schweizerische Firma Hamaz Dicie im Jahr 1982 für 1 Mia. USD vermittelt.

Die nächste Etape im Fall Mobutu steht unmittelbar bevor. Die Bundesanwaltschaft muss bis zum 30. April über eine im Januar eingereichte Klage der Demokratischen Republik Kongo gegen die Mobutu-Erben befinden.

Weitere Informationen :
Max Mader, Aktion Finanzplatz Schweiz +41 61 693 17 00, +41 78 808 21 53
François Mercier, Brot für Alle +41 31 380 65 73, +41 78 657 12 03

* Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Transparency International Schweiz.

 

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